Liebe Kolleginnen und Kollegen im BZV Vertrag,
im Laufe der Jahre 2017 bis 2019 haben uns die beteiligten Betriebs-Krankenkassen in OWL angesprochen, um den laufenden BZV-Vertrag anzupassen. Grund war das Defizit von 2015 im Gesundheitsfond und die Prognosen für das Jahr 2016 und folgende.
Nach unserem Verständnis sind die Zahnärzte als Behandler für die besonders vereinbarten Leistungen und deren Qualität incl. einer verantwortungsvollen Abrechnung innerhalb von GOZ oder BEMA verantwortlich. Für die Bezuschussung - und vor allem deren Höhe - sind die Krankenkassen zuständig, die die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Insofern haben wir nach einigen Beratungen einer Änderung des Anhang 1 zum BZV-Vertrag zugestimmt, die am 1.Januar 2017 in Kraft getreten ist.
Zunächst wurde die Bezuschussung der professionellen Zahnreinigung geändert, wobei der höchste Zuschuss jetzt 65,- Euro beträgt. Bis zu einem Rechnungsbetrag von 50 Euro werden alle Kosten von den BKK'en übernommen. Näheres erläutert die angefügte Abrechnungshilfe unter "BZV Vertrag und Anlagen aktuell".
Bei der Unterstützung der Erhaltungstherapie nach PAR-Behandlung wird eine zusätzliche PZR bezuschusst.
Bei der Bestimmung der parodontalen Leitkeime haben wir eine Präzisierung des Behandlungsablaufes vorgenommen (siehe Beschreibung), die der Sicherung der Behandlungsqualität dienen soll. Ein Beispiel für die Abrechnung dieser Maßnahme nach der GOÄ ebenfalls unter "BZV Vertrag und Anlagen aktuell".
Seit 2017 ist eine echte Mehrkostenvereinbarung bei Wurzel-behandlungen wie bei der Füllungstherapie möglich. Es sind alle Vertragsleis-tungen und private Leistungen nach Vereinbarung mit dem Patienten nebeneinander abrechnungsfähig, oder anders ausgedrückt: Auch wenn sich ein Patient für eine private Wurzelbehandlung entscheidet, wird die Sachleistung der vertraglichen Wurzelbehandlung durch die Krankenkassen weiter gewährt. Diese kann also von der Praxis nach dem BEMA-Katalog über die ZA AG abgerechnet werden.
Ihr Vorstand der ZAG-WL
Dres. Jürgen Kromer, Robert Meier und Britt Grimaldi