Die Voraussetzung für die Teilnahme am BZV Vertrag ist die Mitgliedschaft in der ZAG Genossenschaft.

Ausgenommen sind  BZV - Altteilnehmer, die  durch ihre VZBWL Mitgliedschaft Bestandsschutz haben.

Sie "zahlen" auch nicht 500 Euro , sondern leisten Ihren Anteil an der Genossenschaft. 

Beim Verlassen der Genossenschaft erhalten Sie Ihren Anteil zurück.

Siehe auch unsere Satzung