Die Voraussetzung für die Teilnahme am BZV Vertrag ist die Mitgliedschaft in der ZAG Genossenschaft.
Ausgenommen sind BZV - Altteilnehmer, die durch ihre VZBWL Mitgliedschaft Bestandsschutz haben.
Sie "zahlen" auch nicht 500 Euro , sondern leisten Ihren Anteil an der Genossenschaft.
Beim Verlassen der Genossenschaft erhalten Sie Ihren Anteil zurück.
Siehe auch unsere Satzung